Platzregeln am Loherhof
Als Ergänzung zu den Golfregeln ( R1 bis 24) und deren Definitionen, erlässt der Golfpark Loherhof für seine beiden Golfplätze (Loherhof und Tichelen) folgende Platzregeln:
Die AUS-Grenzen des Golfpark Loherhof
Die AUS Grenzen der Golfplätze des Golfpark Loherhof e.V. sind durch weiße Pfähle oder durch weiße Markierungen an Gebäuden, Bäumen oder Zäunen gekennzeichnet. Interne AUS Grenzen sind durch Richtungspfeile am Beginn und am Ende gekennzeichnet.
Fahrzeuge
Alle selbstfahrenden Fahrzeuge zum Transport von Personen, außer der zu mietenden Flotte sind auf dem Platz verboten!
Besonderheiten des Golfplatz Loherhof (1-9) Golfplatz Tichelen (10-18)
Ort: Der öffentliche Fußweg auf dem Golfplatz Loherhof zwischen den Löchern 1 und 5.
Ort: Der öffentliche Fußweg auf dem Golfplatz Tichelen.
Die oben genannten Fuß- bzw. Cartwege des Golfplatz Loherhof werden, auch wenn sie keine künstlichen Oberflächen haben, als unbewegliche Hemmnisse behandelt, von denen straflose Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist.
„Der Fußweg durch den Golfplatz Tichelen wird, auch wenn er keine künstliche Oberfläche hat, als unbewegliche Hemmnisse behandelt, von denen straflose Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist.“
Ort: Brücke über die Penalty Area des Loch 15.
Kommt der Ball eines/einer Spielers/Spielerin auf den oben genannten Wegen zur Ruhe und nimmt der/die Spieler/in straflos Erleichterung in Anspruch, so muss aus der eingerichtete Dropzone gespielt werden.
Ort: Zwischen den Löchern 7 und 8 existiert ein internes einseitiges AUS das für die Bahn 7 zählt. Die Bahn 8 wird hiervon nicht berührt.
„Kommt ein Ball auf oder jenseits des Weges zur Ruhe, ist er AUS“
Ort: Im Zugang des Golfplatz Loherhof (Loch 1 und Grün Loch 4) und zwischen dem Grün von Loch 6 und dem Abschlag von Loch 7 befinden sich unbefestigte Fuß / Cartwege.
Musterplatzregel A-4
„Während des Spiels von Loch 7 (Dogleg), ist das Gelände des Lochs 8 AUS“. Hier gilt nur eine einseitige AUS Grenze.
Besonderheiten des Golfplatz Tichelen (10-18)
Ort: Zwischen Loch 10 und 18 besteht ein internes Aus das für die Bahn 10 zählt. Die Bahn 18 wird hiervon nicht berührt.
„Während des Spiels von Loch 10, ist das Gelände des Lochs 18, AUS“. Hier gilt nur eine einseitige AUS Grenze.
Bunker voll mit zeitweiligem Wasser
Zweck: Ist ein Bunker überflutet, kann es sein, dass straflose Erleichterung nach Regel 16.1c zur Aufrechterhaltung eines fairen Spiels nicht ausreicht. Eine Spielleitung darf den Bunker als Boden in Ausbesserung im Gelände behandeln, damit straflose Erleichterung außerhalb des Bunkers zulässig ist.
Die Spielleitung sollte diese Platzregel nur von Fall zu Fall verwenden und ist nicht berechtigt, eine Platzregel aufzustellen, die grundsätzlich alle überfluteten Bunker als Boden in Ausbesserung ansieht.
Vermerk: Unter Umständen stimmte dann der CR – und der Slope Wert des Platzes nicht mehr.
R 16.1c (1) Erleichterung für einen Ball im Bunker
… ist straflos, wenn der nächstgelegene Punkt der Erleichterung und der Erleichterungsbereich innerhalb des Bunkers liegt.
R 16.1c (2) Erleichterung außerhalb der Bunker
… ein Strafschlag
In jedem Jahr werden die Grüns des Golfpark Loherhof durch Krähen/Raben aufgesucht, die dort Engerlinge und Larven aus dem Boden ziehen. Dadurch kommt es zu weitreichenden Beschädigungen unterschiedlicher Grüns. Diese können durch die Spielleitung nicht alle erfasst und markiert werden. Um die Chancengleichheit aller Spieler sicher zu stellen, wird daher folgende Platzregel in Kraft gesetzt:
Ort: Die Grüns der Golfanlage
Musterplatzregel F-10
Beschädigung durch Tiere Durch Krähen/Raben beschädigte Teile der Grüns, werden als Boden in Ausbesserung behandelt, von der Erleichterung nach Regel 16.1b zulässig ist. Aber die Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn die Beschädigungen nur den Stand oder den Schwung des Spielers behindern.
Ort: Golfplatz Tichelen
„Die Brücke über die Penalty Area an Loch 15, ist eine Spielverbotszone.“ Kommt der Ball eines Spielers auf der Brücke zur Ruhe, befindet er sich in deiner Spielverbotszone innerhalb einer roten Panalty Area und darf nicht gespielt werden wie er liegt. Erleichterung nach Regel 17.1e muss von der Behinderung durch die Spielverbotszone in Anspruch genommen werden.
Straflose Erleichterung wird gewährt, wenn der Ball im Gelände liegt und Behinderung durch ungewöhnliche Platzverhältnisse (UPV) gegeben ist. Zum Beispiel die Entfernungsmarkierungen auf dem Fairway (Erhabene Variante aus Kunststoff ist wie ein Sprinklerdeckel zu behandeln) Der nächstgelegene Punkt vollständiger Erleichterung sollte bestimmt werden und ein Ball muss in den Erleichterungsbereich gedroppt werden und dort zur Ruhe kommen.
Musterplatzregel E-10
Ort: Golfplatz Loherhof und Golfplatz Tichelen
Schutz junger Bäume. Alle angeflockten Bäume, auch wenn nicht mehr alle erkennbareren Flöcke mehr zu erkennen sind z.B. durch Fäulniss oder Austauch der Flöcke oder Bäume sind Spielverbotszone. Liegt der Ball eines Spielers, irgendwo auf dem Platz außer in einer Penalty Area und liegt er an einem solchen Baum oder berührt diesen, oder ein solcher Baum behindert den Stand des Spielers oder den Raum seines beabsichtigten Schwungs, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch nehmen.Da es sich um eine sehr hohe Anzahl an neu gepflanzten Bäumen handelt, sieht die Spielleitung von einer Kennzeichnung durch weiße Linien oder blaueMarkierungspfähle ab.
Das Management und der Spielausschuss des Golfparks Loherhof e.V.